Typische Herausforderungen bei einer Erbimmobilie

Erbengemeinschaft

Sind mehrere Erben beteiligt, muss der Verkauf gemeinsam entschieden werden. Ich koordiniere die Kommunikation, sodass alle Beteiligten denselben Informationsstand haben und Entscheidungen nicht an fehlender Abstimmung scheitern.

Erbschein & Grundbuch

Je nach Fall wird ein Erbschein benötigt, um die Erben im Grundbuch eintragen zu lassen, bevor verkauft werden kann. Ich sage Ihnen, welche Unterlagen in Ihrem Fall notwendig sind.

Haushaltsauflösung

Vor dem Verkauf muss die Immobilie oft erst geräumt werden. Ich vermittle bei Bedarf Kontakte für eine unkomplizierte Haushaltsauflösung.

Porträt von Frederic Pötzsch

Steuerlich zu bedenken

Bei einer geerbten Immobilie beginnt die zehnjährige Spekulationsfrist für die Einkommensteuer nicht neu, sondern wird ab dem ursprünglichen Erwerb durch den Erblasser weitergezählt. Ein Verkauf kurz nach dem Erbfall kann daher unter Umständen dennoch steuerfrei sein, muss es aber nicht.

Diese Einschätzung ersetzt keine steuerliche Beratung. Für eine verbindliche Aussage zu Ihrer persönlichen Situation empfehle ich, zusätzlich einen Steuerberater oder Notar hinzuzuziehen. Ich unterstütze Sie gerne dabei, die richtigen Fragen mitzunehmen.

Wie ich als neutraler Vermittler helfe

Bei mehreren Erben ist Neutralität besonders wichtig. Ich vertrete keine einzelne Partei, sondern begleite den Verkauf so, dass alle Beteiligten sich fair behandelt fühlen: eine transparente Bewertung, eine gemeinsam abgestimmte Vermarktung und eine Erlösaufteilung, die für alle nachvollziehbar bleibt.

Wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist

Ein Verkauf setzt grundsätzlich Einigkeit voraus, aber es gibt Wege, auch bei Uneinigkeit voranzukommen.

  • Mehrheitsbeschlüsse in der Erbengemeinschaft

    Für die ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses, wozu ein Immobilienverkauf zählen kann, reicht nach § 2038 BGB unter bestimmten Voraussetzungen ein Mehrheitsbeschluss der Erben nach Erbanteilen. Ob das im Einzelfall greift, sollte anwaltlich geprüft werden.

  • Teilungsversteigerung als letztes Mittel

    Lässt sich keine Einigung erzielen, kann jeder Miterbe eine Teilungsversteigerung beantragen. Das Ergebnis liegt dabei meist unter dem erzielbaren Preis eines freihändigen Verkaufs, weshalb es sich in aller Regel lohnt, vorher eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

  • Meine Rolle bei Uneinigkeit

    Ich moderiere die Kommunikation zwischen den Erben und lege eine transparente, marktgerechte Bewertung vor, die oft die Grundlage für eine Einigung schafft, bevor der Weg über das Gericht nötig wird.

Häufige Fragen zur Erbimmobilie

Was Erbengemeinschaften am häufigsten wissen möchten.

Was ist, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?

Zunächst wird versucht, im Gespräch eine gemeinsame Lösung zu finden, etwa eine Auszahlung des Miterben. Bleibt keine Einigung möglich, kann als letztes Mittel eine Teilungsversteigerung beantragt werden.

Brauche ich in jedem Fall einen Erbschein?

Nicht immer, bei notariellem Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll reicht oft dieses Dokument. Ob ein Erbschein nötig ist, hängt vom Einzelfall und den Anforderungen des Grundbuchamts ab.

Wie wird der Erlös unter mehreren Erben aufgeteilt?

Der Verkaufserlös wird grundsätzlich entsprechend der Erbquoten aus dem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt, sofern die Erbengemeinschaft nichts anderes vereinbart.

Wie lange dauert der Verkauf bei mehreren Erben zusätzlich?

Die Abstimmung zwischen mehreren Erben braucht etwas mehr Zeit als bei einem einzelnen Eigentümer, mit klarer Kommunikation lässt sich das aber meist ohne größere Verzögerung organisieren.

Sprechen wir in Ruhe über Ihre Situation

Kostenlos, unverbindlich und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl.

Kostenlose Bewertung anfragen