Zwei übliche Wege

Gemeinsamer Verkauf

Die Immobilie wird verkauft und der Erlös nach Absprache oder gerichtlicher Regelung zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Der häufigste Weg, wenn beide Seiten keine Verwendung mehr für die Immobilie haben.

Auszahlung eines Partners

Eine Partei behält die Immobilie und zahlt die andere auf Basis einer fairen Bewertung aus. Auch hier ist eine unabhängige, von beiden Seiten akzeptierte Wertermittlung die Grundlage für eine einvernehmliche Lösung.

Frederic Pötzsch im Gespräch über eine Immobilie

Neutralität ist der wichtigste Wert

In dieser Situation vertrete ich keine der beiden Parteien einseitig. Die Bewertung, die Kommunikation und die Vermarktung laufen so, dass sich beide Seiten fair behandelt fühlen. Das schafft Vertrauen und macht den Prozess für alle Beteiligten spürbar leichter.

Für die rechtliche und finanzielle Seite einer Trennung, insbesondere den Zugewinnausgleich, empfehle ich zusätzlich einen Fachanwalt für Familienrecht. Meine Rolle ist die faire, diskrete Abwicklung des Immobilienverkaufs selbst.

Was für die Immobilie rechtlich eine Rolle spielt

Ein grober Überblick, der die anwaltliche Beratung nicht ersetzt, aber hilft, die eigene Situation besser einzuordnen.

  • Miteigentum & Alleineigentum

    Stehen beide Partner im Grundbuch, können beide über einen Verkauf nur gemeinsam entscheiden. Steht nur einer im Grundbuch, kann die Immobilie trotzdem im Zugewinnausgleich eine Rolle spielen.

  • Zugewinnausgleich

    Bei einer Zugewinngemeinschaft wird der während der Ehe erzielte Wertzuwachs, wozu auch eine Immobilie zählen kann, im Scheidungsfall grundsätzlich ausgeglichen. Die genaue Berechnung ist Sache des Familienrechts, nicht der Maklertätigkeit.

  • Nutzung bis zum Verkauf

    Wer bis zum Verkauf in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt, ist häufig eine eigenständige Frage, die unabhängig vom Verkaufsprozess selbst zwischen den Parteien oder anwaltlich geklärt werden sollte.

Häufige Fragen zum Verkauf bei Trennung

Was Paare in dieser Situation am häufigsten wissen möchten.

Muss die Scheidung schon eingereicht sein, bevor wir verkaufen können?

Nein, ein Verkauf ist unabhängig vom Stand des Scheidungsverfahrens möglich, solange sich beide Miteigentümer über den Verkauf einig sind.

Was passiert mit einem laufenden Immobilienkredit?

Der Kredit wird in der Regel aus dem Verkaufserlös abgelöst, bevor der restliche Erlös zwischen den Parteien aufgeteilt wird. Die genauen Konditionen für eine vorzeitige Ablösung sollten frühzeitig mit der finanzierenden Bank geklärt werden.

Wie wird der Wert für eine Auszahlung ermittelt?

Grundlage ist eine unabhängige, von beiden Seiten akzeptierte Bewertung. Ich lege diese transparent offen, damit die Auszahlungssumme für beide Parteien nachvollziehbar ist.

Können wir getrennt mit Ihnen sprechen, statt gemeinsam?

Ja, ich stehe für Einzelgespräche mit beiden Seiten zur Verfügung, kommuniziere Informationen aber neutral und für beide Parteien gleich, um die Fairness des Prozesses zu wahren.

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