Verkauf bei Trennung oder Scheidung
Eine gemeinsame Immobilie zu verkaufen, während privat vieles in Bewegung ist, braucht vor allem eines: einen neutralen Ansprechpartner, dem beide Seiten vertrauen können.
Zwei übliche Wege
Gemeinsamer Verkauf
Die Immobilie wird verkauft und der Erlös nach Absprache oder gerichtlicher Regelung zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Der häufigste Weg, wenn beide Seiten keine Verwendung mehr für die Immobilie haben.
Auszahlung eines Partners
Eine Partei behält die Immobilie und zahlt die andere auf Basis einer fairen Bewertung aus. Auch hier ist eine unabhängige, von beiden Seiten akzeptierte Wertermittlung die Grundlage für eine einvernehmliche Lösung.
Was für die Immobilie rechtlich eine Rolle spielt
Ein grober Überblick, der die anwaltliche Beratung nicht ersetzt, aber hilft, die eigene Situation besser einzuordnen.
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Miteigentum & Alleineigentum
Stehen beide Partner im Grundbuch, können beide über einen Verkauf nur gemeinsam entscheiden. Steht nur einer im Grundbuch, kann die Immobilie trotzdem im Zugewinnausgleich eine Rolle spielen.
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Zugewinnausgleich
Bei einer Zugewinngemeinschaft wird der während der Ehe erzielte Wertzuwachs, wozu auch eine Immobilie zählen kann, im Scheidungsfall grundsätzlich ausgeglichen. Die genaue Berechnung ist Sache des Familienrechts, nicht der Maklertätigkeit.
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Nutzung bis zum Verkauf
Wer bis zum Verkauf in der gemeinsamen Immobilie wohnen bleibt, ist häufig eine eigenständige Frage, die unabhängig vom Verkaufsprozess selbst zwischen den Parteien oder anwaltlich geklärt werden sollte.
Häufige Fragen zum Verkauf bei Trennung
Was Paare in dieser Situation am häufigsten wissen möchten.
Muss die Scheidung schon eingereicht sein, bevor wir verkaufen können?
Nein, ein Verkauf ist unabhängig vom Stand des Scheidungsverfahrens möglich, solange sich beide Miteigentümer über den Verkauf einig sind.
Was passiert mit einem laufenden Immobilienkredit?
Der Kredit wird in der Regel aus dem Verkaufserlös abgelöst, bevor der restliche Erlös zwischen den Parteien aufgeteilt wird. Die genauen Konditionen für eine vorzeitige Ablösung sollten frühzeitig mit der finanzierenden Bank geklärt werden.
Wie wird der Wert für eine Auszahlung ermittelt?
Grundlage ist eine unabhängige, von beiden Seiten akzeptierte Bewertung. Ich lege diese transparent offen, damit die Auszahlungssumme für beide Parteien nachvollziehbar ist.
Können wir getrennt mit Ihnen sprechen, statt gemeinsam?
Ja, ich stehe für Einzelgespräche mit beiden Seiten zur Verfügung, kommuniziere Informationen aber neutral und für beide Parteien gleich, um die Fairness des Prozesses zu wahren.
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