Besichtigung & Käuferprüfung

Nicht jeder Interessent ist ein ernsthafter Käufer. Bevor es zur Verhandlung kommt, sorge ich für eine saubere Vorauswahl.

  1. Terminorganisation

    Ich plane und begleite alle Besichtigungstermine, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

  2. Bonitätsprüfung

    Bei ernsthaftem Interesse frage ich eine Finanzierungsbestätigung oder einen Bonitätsnachweis an, damit Sie nicht mit Käufern verhandeln, die sich die Immobilie am Ende nicht leisten können.

  3. Verhandlung

    Ich führe die Preisverhandlung sachlich und ohne die emotionale Bindung, die bei einem Privatverkauf oft im Weg steht, immer mit dem Ziel des bestmöglichen Ergebnisses für Sie.

  4. Notartermin

    Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, den beide Seiten vorab prüfen. Ich begleite Sie zum Termin und kläre offene Fragen im Vorfeld.

  5. Nach dem Notartermin

    Auch nach der Unterschrift bleibe ich für Rückfragen erreichbar und begleite Sie bei den letzten Schritten bis zur Übergabe.

Rechtliche Themen im Blick

Ein Immobilienverkauf hat rechtliche Fallstricke, die im Alltag selten auffallen: Grundschulden, die vor der Übergabe gelöscht werden müssen, Fristen für die Auflassungsvormerkung, oder Klauseln im Kaufvertrag, die einseitig zulasten des Verkäufers gehen können. Ich kenne diese Stellen aus der laufenden Praxis und weise Sie darauf hin, bevor sie zum Problem werden. Für rechtsverbindliche Auskünfte bleibt der Notar die zuständige Stelle, ich sorge dafür, dass Sie gut vorbereitet in dieses Gespräch gehen.

  1. Grundbuch & bestehende Belastungen

    Einordnung vorhandener Grundschulden, Dienstbarkeiten, Wohn- oder Nießbrauchrecht und möglicher Auswirkungen auf den Verkauf.

  2. Vorkaufsrechte & Zustimmungserfordernisse

    Frühzeitiges Erkennen, wenn Gemeinden, Erbbaurechtsgeber oder andere Beteiligte in den Verkaufsprozess einzubeziehen sind.

  3. Erbbaurechte & besondere Eigentumsverhältnisse

    Berücksichtigung zusätzlicher Verträge, Rechte und Beteiligter, die einen klassischen Immobilienverkauf komplexer machen können.

  4. Vorbereitung des Kaufvertrags

    Zusammenstellung der relevanten Informationen und Abstimmung offener Punkte für die Erstellung bzw. Beurkundung des Kaufvertrags.

  5. Kaufpreisfälligkeit & Eigentumsübergang

    Verständliche Begleitung der einzelnen Schritte, von der Auflassungsvormerkung über erforderliche Löschungen bis zur Kaufpreiszahlung und Übergabe.

  6. Koordination mit Notar und weiteren Beteiligten

    Offene Fragen werden möglichst früh erkannt, damit sie mit Notar, Behörden oder anderen zuständigen Stellen geklärt werden können.

Häufige Fragen zur Abwicklung

Was Verkäufer zum Notartermin und danach am häufigsten wissen möchten.

Was passiert, wenn der Käufer die Finanzierung nicht bekommt?

Übliche Kaufverträge sehen Fristen für den Nachweis der Finanzierung vor. Kommt sie nicht zustande, kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Ich kläre die Bonität deshalb bereits vor der Verhandlung, um dieses Risiko zu minimieren.

Wer trägt die Notar- und Grundbuchkosten?

Üblicherweise trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten für die Beurkundung und Eintragung. Die Löschung einer bestehenden Grundschuld des Verkäufers geht in der Regel zulasten des Verkäufers.

Was ist eine Grundschuld, und wieso ist sie beim Verkauf wichtig?

Eine Grundschuld ist eine im Grundbuch eingetragene Sicherheit für einen Kredit, meist die Baufinanzierung. Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, muss die Bank vor oder bei der Übergabe der Löschung zustimmen, das plane ich rechtzeitig mit ein.

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Eine vorläufige Eintragung im Grundbuch, die Sie nach der Beurkundung vor einem Zweitverkauf oder weiteren Belastungen der Immobilie schützt. Sie sichert Sie ab, bis der endgültige Eigentümerwechsel vollzogen ist.

Wie lange dauert es vom Notartermin bis zur Auszahlung?

Das hängt davon ab, wie schnell die im Kaufvertrag genannten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, etwa die Eintragung der Auflassungsvormerkung. Realistisch sind meist mehrere Wochen.

Muss ich beim Notartermin selbst alles verstehen?

Der Notar erläutert den Vertrag beim Termin, aber ich bespreche den Entwurf vorab mit Ihnen, damit Sie ohne Überraschungen und mit einem guten Gefühl in den Termin gehen.

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