Was ein Vorkaufsrecht bedeutet

Ein Vorkaufsrecht gibt einem Dritten das Recht, anstelle des vorgesehenen Käufers in einen bereits geschlossenen Kaufvertrag einzutreten, zu genau denselben Bedingungen.

Für den Verkauf heißt das: Der eigentliche Käufer und der Verkäufer haben sich bereits geeinigt und den Kaufvertrag notariell beurkundet, trotzdem kann eine dritte Partei nachträglich in genau diesen Vertrag eintreten. Das betrifft nicht jeden Verkauf, aber wenn ein Vorkaufsrecht existiert, sollte es von Anfang an mitgedacht werden, statt erst kurz vor dem Notartermin aufzufallen.

Zwei Wege, wie ein Vorkaufsrecht entsteht

Gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinde

Nach dem Baugesetzbuch steht Gemeinden in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht zu, etwa in Sanierungs- oder Milieuschutzgebieten oder bei Flächen für Naturschutz und Straßenbau. Der Notar muss den Kaufvertrag der Gemeinde mitteilen, die dann innerhalb einer gesetzlichen Frist entscheidet, ob sie ihr Recht ausübt.

Vertragliches Vorkaufsrecht Dritter

Ein Vorkaufsrecht kann auch individuell vereinbart und im Grundbuch eingetragen sein, zum Beispiel zugunsten eines früheren Miteigentümers, eines Familienmitglieds oder eines Nachbarn. Wichtig: Auch ein Mieter kann unter bestimmten Voraussetzungen nach § 577 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht haben, etwa wenn eine vermietete Wohnung erst nach seinem Einzug in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird.

Porträt von Frederic Pötzsch

Warum eine frühe Prüfung entscheidend ist

Das größte Risiko bei einem Vorkaufsrecht ist nicht das Recht selbst, sondern die Überraschung: Wird es erst nach der Beurkundung entdeckt, verzögert sich der Verkauf, und der ursprüngliche Käufer verliert unter Umständen die Immobilie an den Vorkaufsberechtigten.

Ich prüfe deshalb vor Verkaufsstart, ob ein gesetzliches oder eingetragenes Vorkaufsrecht besteht, und plane den Zeitablauf realistisch mit ein. So bleibt der Verkauf für Sie und für Kaufinteressenten planbar, statt von einer rechtlichen Abhängigkeit ausgebremst zu werden.

Häufige Fragen zum Vorkaufsrecht

Was Verkäufer beim Thema Vorkaufsrecht am häufigsten wissen möchten.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlichem und vertraglichem Vorkaufsrecht?

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht steht meist der Gemeinde zu, etwa in Sanierungs- oder Milieuschutzgebieten. Ein vertragliches Vorkaufsrecht wird individuell vereinbart und im Grundbuch eingetragen, zum Beispiel zugunsten eines früheren Miteigentümers oder Familienmitglieds.

Kann auch ein Mieter ein Vorkaufsrecht haben?

Ja. Wird eine vermietete Wohnung erst nach Einzug des Mieters in eine Eigentumswohnung umgewandelt und dann an einen Dritten verkauft, steht dem Mieter unter bestimmten Voraussetzungen nach § 577 BGB ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.

Wie lange dauert die Prüfung durch die Gemeinde?

Der Notar informiert die Gemeinde über den Kaufvertrag, die in der Regel eine Frist von zwei Monaten hat, um ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Erst danach oder nach Vorliegen eines Negativzeugnisses kann der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen werden.

Kann ich den Verkauf trotz Vorkaufsrecht sicher planen?

Mit einer frühzeitigen, sauberen Prüfung lässt sich meist gut einschätzen, ob und wie wahrscheinlich ein Vorkaufsrecht ausgeübt wird. So lässt sich der Verkauf realistisch timen, statt von einer Überraschung kurz vor dem Notartermin ausgebremst zu werden.

Sprechen wir über Ihre Situation

Kostenlos, unverbindlich und mit dem nötigen Fachwissen für diesen besonderen Fall.

Kostenlose Bewertung anfragen